1. Allgemeines
1.1
Für die
Geschäftsbeziehung zwischen HAWELL-ELEKTRONIK und dem Kunden gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer
jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch dann nicht, wenn wir in
Kenntnis abweichender Bedingungen ohne Widerspruch die Bestellung ausführen.
Aktueller Stand siehe Internet www.hawell-elektronik.de oder auf
Anforderung.
1.2
In Ergänzung hierzu gelten bei eingebauten Geräten die den Produkten
beiliegenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Produktnamen und
Logos sind Eigentum der Hersteller und dürfen ohne Genehmigung nicht
verwendet werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht
anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
1.3
Sämtliche Angebote,
unabhängig davon ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in
sonstiger Weise erteilt worden sind, sind für die Firma HAWELL-ELEKTRONIK
erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
1.4
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und
sonstigen Unterlagen (im folgenden: Unterlagen) behalten wir uns die
Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten
zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird,
unverzüglich an uns zurückzugeben.
1.5
Die Firma
HAWELL-ELEKTRONIK behält sich vor, die Leistung nicht zu erbringen, wenn
sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Geräte nicht mehr
verfügbar sind. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich
Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden
unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma
HAWELL-ELEKTRONIK sind ausgeschlossen.
1.6
Unsere Angaben und
Angebote hinsichtlich der Geräte und Produktbeschreibungen sind
freibleibend, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die
ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten
wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor. Dies gilt auch für
Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen
2. Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag kommt durch
Annahme der Kundenbestellung durch HAWELL-ELEKTRONIK zustande.
3. Lieferung
3.1
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma
HAWELL-ELEKTRONIK einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das
Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die
Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
3.2
Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise und verstehen sich ab Werk,
ausschließlich Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anderes geregelt ist.
Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen,
sie wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
3.4
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen
Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare
Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem
Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
3.5
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es
wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
3.6
Teillieferungen sind selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, diese zurückzuweisen.
3.7
Schadensersatzansprüche gegen die Firma HAWELL-ELEKTRONIK wegen
Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Gewährleistungen
und Schadensersatzansprüche
4.1
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung
oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder
Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma
HAWELL-ELEKTRONIK nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von
der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.2
Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen bei Mängeln, die infolge
normalen Verschleißes oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind.
4.3
Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines
Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend
beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich
unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4.4
Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem
Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht
nachgekommen ist.
4.5
Die Gewährleistungsfrist für neue Geräte beträgt 24 Monate. Die Frist
beginnt mit Gefahrübergang zu laufen.
4.6
Im übrigen richtet sich
die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.7
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende
Schäden haftet die Firma HAWELL-ELEKTRONIK lediglich, soweit diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma
HAWELL-ELEKTRONIK oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der
Firma HAWELL-ELEKTRONIK beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf
Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
4.8
Die Behebung des von der Firma HAWELL-ELEKTRONIK als garantiepflichtig
anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt
nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies
Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
4.9
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Hierfür ist das betroffene Produkt mit der Originalrechnung an die Firma
HAWELL-ELEKTRONIK zurück zu senden.
4.10
Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf
Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.
4.11
Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das
Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.
5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Rechnungen der
Firma HAWELL-ELEKTRONIK sind soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen
Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller
Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma
HAWELL-ELEKTRONIK.
6.2. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten
zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma HAWELL-ELEKTRONIK
gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine
künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma
HAWELL-ELEKTRONIK und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und
Nebenforderungen an die Firma HAWELL-ELEKTRONIK ab. Die Firma
HAWELL-ELEKTRONIK nimmt diese Abtretung an.
7. Entsorgung von
Elektro-Altgeräten
7.1
Der Bestellter ist verpflichtet, die Gegenstände der Lieferungen nach
Beendigung der Nutzung zu entsorgen und bei der Entsorgung die gesetzlichen
Vorschriften einzuhalten. Der Besteller trägt die Kosten der Entsorgung.
7.2
Der Besteller stellt HAWELL-ELEKTRONIK von sämtlichen Verpflichtungen nach §
10 Abs. 2 Elektrogesetz frei, insbesondere von der Rücknahmepflicht des
Herstellers und aller damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter.
7.3
Soweit der Besteller gelieferte Gegenstände an Dritte weitergibt ist er
verpflichtet, diese Dritten vertraglich zu verpflichten, die Gegenstände
nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten oder Kosten des Bestellers
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Besteller hat
Dritte vertraglich zu verpflichten, für den Fall der erneuten Weitergabe
ebenfalls eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
7.4
Sofern der Besteller Vorgaben der Ziffer 7.3 verletzt ist er verpflichtet,
die Waren entsprechend Ziffer 1 zurückzunehmen, nach den gesetzlichen
Vorschriften zu entsorgen und HAWELL-ELEKTRONIK von etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen.
7.5
Ansprüche von HAWELL-ELEKTRONIK aus diesen Bestimmungen gegen den Bestellter
verjähren frühestens 2 Jahre nach Nutzungsbeendigung, insofern liegt eine
Ablaufhemmung vor. Diese beginnt nicht vor Zugang einer schriftlichen
Mitteilung des Besteller bei HAWELL-ELEKTRONIK über die Beendigung der
Nutzung.
7.6
Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen
Altgeräte durch HAWELL-ELEKTRONIK muss schriftlich vom Besteller erklärt
werden.
8
Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma HAWELL-ELEKTRONIK
bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Mannheim, soweit der Kunde Kaufmann
oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
8.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma HAWELL-ELEKTRONIK
ist Mannheim. Dieses gilt auch für Klagen der Firma HAWELL-ELEKTRONIK gegen
den Kunden soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts ist.
9. Schlussbestimmung
9.1
Sollten einzelne dieser Bestimmungen gleich aus welchem Grund nicht zur
Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Ladungsfähige Anschrift:
HAWELL-ELEKTRONIK
Ust-IdNr: DE253373789
H. u. A. Wellenreuther
Roteichenring 57
68167 Mannheim