Allgemeine Geschäftsbedingungen:                                 Download:      

1. Allgemeines

 

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen HAWELL-ELEKTRONIK und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen ohne Widerspruch die Bestellung ausführen. Aktueller Stand siehe Internet www.hawell-elektronik.de oder auf Anforderung.

1.2 In Ergänzung hierzu gelten bei eingebauten Geräten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Produktnamen und Logos sind Eigentum der Hersteller und dürfen ohne Genehmigung nicht verwendet werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

1.3 Sämtliche Angebote, unabhängig davon ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt worden sind, sind für die Firma HAWELL-ELEKTRONIK erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

1.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (im folgenden: Unterlagen) behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich an uns zurückzugeben.

1.5 Die Firma HAWELL-ELEKTRONIK behält sich vor, die Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Geräte nicht mehr verfügbar sind. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma HAWELL-ELEKTRONIK sind ausgeschlossen.

1.6 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch HAWELL-ELEKTRONIK zustande.

 

3. Lieferung

 

3.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma HAWELL-ELEKTRONIK einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

3.2 Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anderes geregelt ist. Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

3.4 Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

3.5 Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

3.6 Teillieferungen sind selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zurückzuweisen.

3.7 Schadensersatzansprüche gegen die Firma HAWELL-ELEKTRONIK wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

4. Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

 

4.1 Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma HAWELL-ELEKTRONIK nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

4.2 Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen bei Mängeln, die infolge normalen Verschleißes oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind.

4.3 Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

4.4 Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht nachgekommen ist.

4.5 Die Gewährleistungsfrist für neue Geräte beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen.

4.6 Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.7 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma HAWELL-ELEKTRONIK lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma HAWELL-ELEKTRONIK oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Firma HAWELL-ELEKTRONIK beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

4.8 Die Behebung des von der Firma HAWELL-ELEKTRONIK als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.

4.9 Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit der Originalrechnung an die Firma HAWELL-ELEKTRONIK zurück zu senden.

4.10 Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.

4.11 Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.

 

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die Rechnungen der Firma HAWELL-ELEKTRONIK sind  soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma HAWELL-ELEKTRONIK.

6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma HAWELL-ELEKTRONIK gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma HAWELL-ELEKTRONIK und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma HAWELL-ELEKTRONIK ab. Die Firma HAWELL-ELEKTRONIK nimmt diese Abtretung an.

 

7. Entsorgung von Elektro-Altgeräten

 

7.1 Der Bestellter ist verpflichtet, die Gegenstände der Lieferungen nach Beendigung der Nutzung zu entsorgen und bei der Entsorgung die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Besteller trägt die Kosten der Entsorgung.

7.2 Der Besteller stellt HAWELL-ELEKTRONIK von sämtlichen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 Elektrogesetz frei, insbesondere von der Rücknahmepflicht des Herstellers und aller damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter.

7.3 Soweit der Besteller gelieferte Gegenstände an Dritte weitergibt ist er verpflichtet, diese Dritten vertraglich zu verpflichten, die Gegenstände nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten oder Kosten des Bestellers entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Besteller hat Dritte vertraglich zu verpflichten, für den Fall der erneuten Weitergabe ebenfalls eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

7.4 Sofern der Besteller Vorgaben der Ziffer 7.3 verletzt ist er verpflichtet, die Waren entsprechend Ziffer 1 zurückzunehmen, nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen und HAWELL-ELEKTRONIK von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7.5 Ansprüche von HAWELL-ELEKTRONIK aus diesen Bestimmungen gegen den Bestellter verjähren frühestens 2 Jahre nach Nutzungsbeendigung, insofern liegt eine Ablaufhemmung vor. Diese beginnt nicht vor Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Besteller bei HAWELL-ELEKTRONIK über die Beendigung der Nutzung.

7.6 Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen Altgeräte durch HAWELL-ELEKTRONIK muss schriftlich vom Besteller erklärt werden.

 

 

8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

8.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma HAWELL-ELEKTRONIK bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Mannheim, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma HAWELL-ELEKTRONIK ist Mannheim. Dieses gilt auch für Klagen der Firma HAWELL-ELEKTRONIK gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

9. Schlussbestimmung

9.1 Sollten einzelne dieser Bestimmungen gleich aus welchem Grund nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Ladungsfähige Anschrift:

HAWELL-ELEKTRONIK      Ust-IdNr: DE253373789

H. u. A. Wellenreuther

Roteichenring 57

68167 Mannheim